Dichtheitsprüfung

Hausbesitzer sind zum Nachweis einer Dichtheitsprüfung für Abwasseranschlüsse auf privaten Grundstücken verpflichtet. Die Prüfung von Neuanlagen wird nach DIN EN1610 mit den Prüfmedien Luft oder Wasser durchgeführt. Die Dichtheitsprüfung wird elektronisch aufgezeichnet und durch grafische Protokolle dokumentiert. Sie kann über ganze Haltungen oder je Rohrverbindung erfolgen.

Altbestandsleitungen werden nach DIN 1986 Teil 30 gereinigt und optisch geprüft. Hierbei wird ein Rohrverlaufsplan erstellt und digital übergeben.

Gesetze zur Dichtheitsprüfung

(Perspektive Mittelstand) - Der Gesetzgeber hat auf die maroden Abflussrohre in Deutschland reagiert. Laut Experteneinschätzungen sind rund 70 Prozent der Abflussleitungen auf privaten Grundstücken undicht. Wer nicht rechtzeitig agiert, kann sich gemäß § 324 StBG „Gewässerverunreinigung“ strafbar machen.

Knapp 70 Prozent aller deutschen Hausanschlüsse sind undicht und müssen dringend saniert bzw. repariert werden. Diese maroden Abwasserleitungen führen - beispielsweise wenn es durch Hochwasser oder starken Regen zu Rückstauungen im gesamten Leitungsnetz kommt – zu überfluteten Kellern. Sanierungsbedürftige Abwasserleitungen belasten aber nicht nur im Schadensfall den Geldbeutel des Grundstückseigentümers, sondern stellen auch eine massive Belastung für die Umwelt dar. Das Sickerwasser verunreinigt Boden und Grundwasser.

Auf diese Entwicklung hat auch der Gesetzgeber reagiert: Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986/30 eine Dichtheitsprüfung sämtlicher Abwasserleitungen und Schächte durchzuführen.

Wenn eine Fachfirma für eine Dichtheitsprüfung beauftragt wird, sollte darauf geachtet werden, dass sie zertifiziert ist. Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung müssen in einem Prüfprotokoll dokumentiert werden. Den ordnungsgemäßen Zustand der Abwasserleitungen bestätigt ein Prüfsiegel. Mit diesen Unterlagen können Sie den Nachweis führen, dass alle Vorschriften eingehalten sind – wichtig auch gegenüber Ihrer Versicherung.

Neben Grundstücks-/Hausbesitzern werden auch Immobiliengesellschaften und Gewerbebetriebe durch den Gesetzgeber, der Kommunen in die Pflicht genommen, ihre Abwasserleitungen einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.